Willkommen

SPENDEN

Mit einer Spende helfen Sie unkompliziert und sofort. Jeder einzelne Beitrag unterstützt die Aufgaben der Leipziger Denkmalstiftung. Schnell und zeitnah können Spendengelder ihre Wirkung entfalten: In Leipzig und Mitteldeutschland.

STIFTEN

Liegen Ihnen die Geschichte Mitteldeutschlands und ihre regionalen Kulturlandschaften am Herzen? Dann laden wir Sie ein als Zustifter in unsere Gemeinschaft einzutreten. Wenn Sie die Leipziger Denkmalstiftung durch Ihre Zustiftung in das Stiftungskapital unterstützen möchten, dann beraten wir Sie gern über die nötigen Schritte und Möglichkeiten. Fragen Sie uns! Wir stehen Ihnen für ein persönliches Gespräch jederzeit zur Verfügung.

Zustiftungen

Das Stiftungskapital dient der Leipziger Denkmalstiftung als Fundament für ihre Arbeit. Nur aus den Erträgen des Stiftungskapitals werden die Aufgaben finanziert. Mit einem Stiftungsbetrag setzen Sie sich ein bleibendes Denkmal. Jedes Jahr und auch in ferner Zukunft noch trägt Ihr Stiftungsbetrag dazu bei, notleidende Baudenkmale zu sichern und eine Nutzungsperspektive für sie zu finden. Willkommen sind Zustiftungen in das Stiftungsvermögen in jeder Höhe. Die Leipziger Denkmalstiftung ist eine gemeinnützige Bürgerstiftung. Alle Stiftungsbeträge sind steuerlich absetzbar. Überweisen Sie Ihre Zustiftung auf das Stiftungskonto. Notieren Sie bitte "Zustiftung" als Verwendungszweck. Liegt Ihnen ein Projekt der Leipziger Denkmalstiftung besonders am Herzen, dann fügen Sie dieses der Überweisung hinzu. Damit wir Ihnen Ihre Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt zusenden können, benötigen wir zusätzlich Ihren Namen und Ihre Anschrift. Zustiftungen ab 2.500 Euro können im Rahmen der Stiftungszwecke besonders ausgewiesen werden. Der Vorstand sorgt für die Verwendung der Erträge nach Ihrem vorher festgelegten Willen. Diese Zustiftung könnte, falls gewünscht, Ihren Namen oder den Namen eines Ihnen Nahestehenden tragen. Die Zustiftung wird so zur Erinnerung auf unbegrenzte Dauer.

Treuhandstiftung Haben Sie bereits darüber nachgedacht, eine eigene Stiftung zu gründen, möchten sich aber nicht um die Verwaltung und den Ablauf kümmern? Unter dem Dach der Leipziger Denkmalstiftung können Sie ab einem Betrag von 25.000 Euro eine unselbständige Stiftung, auch Treuhandstiftung genannt, einrichten. Das Stiftungsvermögen wird dabei dem Treuhänder (Leipziger Denkmalstiftung) anvertraut, der dieses im Sinne des Stifters verwaltet.

Gemeinnützigkeit Die Leipziger Denkmalstiftung wurde wegen Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege durch Bescheinigung des Finanzamtes Leipzig II, St-Nr.: 231 / 140 / 27073 K07 vom 25. November 2012 als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt. Daher sind wir berechtigt, Zustiftungen oder Spenden entgegenzunehmen und Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Gegenüber Ihrem Finanzamt genügt bis zu einem Betrag von 200 Euro der Kontoauszug; bei höheren Beträgen übersenden wir Ihnen automatisch eine Zuwendungsbescheinigung.

KONTOVERBINDUNG

Leipziger Denkmalstiftung Konto 11 0090 2453 BLZ 860 555 92 (Sparkasse Leipzig) IBAN DE88 8605 5592 1100 9024 53 SWIFT-BIC WELADE8LXXX